Guter-Samariter-Gesetz
First Aid & CPR Quebec
Eine der häufigsten Bedenken beim Gedanken an HLW oder Erste Hilfe ist die zivilrechtliche Haftung: „Was, wenn ich versuche zu helfen und etwas schief geht? Kann man mich verklagen?“ Die Antwort in Quebec ist klar — das Gesetz schützt Sie.
Ihr Schutz nach dem Gesetz
In Quebec bietet das Charter of Human Rights and Freedoms, c. C-12, Article 2; Civil Code of Quebec, Article 1471 Rechtsschutz für jede Person, die in einer Notsituation in gutem Glauben Hilfe leistet. Civil Code Art. 1471 exempts rescuers from liability unless intentional or gross fault. Charter Art. 2 imposes a legal duty to rescue.
Dieser Schutz erstreckt sich ausdrücklich auf die Verwendung automatisierter externer Defibrillatoren (AED), gesetzestext: Civil Code of Quebec, Article 1471. Wenn Sie einen AED verwenden, um einer Person bei Herzstillstand zu helfen, sind Sie vor jeglicher Haftung geschützt.
Hilfeleistungspflicht
Quebec ist eines von nur drei Gebieten in Nordamerika, in denen eine gesetzliche Hilfeleistungspflicht besteht. Gemäß dem Charter of Human Rights and Freedoms, c. C-12, Article 2; Civil Code of Quebec, Article 1471, wenn Sie Zeuge einer Person in ernsthafter körperlicher Gefahr werden, haben Sie die gesetzliche Pflicht, angemessene Hilfe zu leisten — sei es durch HLW, den Notruf oder beides. Failure to assist is an offence under the Charter of Human Rights and Freedoms
Das macht die HLW-Ausbildung nicht nur wertvoll, sondern unerlässlich. Zu wissen, was in einer Notsituation zu tun ist, macht den Unterschied zwischen der Fähigkeit, Ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen, und Hilflosigkeit.
Warum Ausbildung unerlässlich ist
Guter-Samariter-Gesetze schützen Personen, die in gutem Glauben handeln. Aber das Vertrauen zum Handeln kommt aus der Ausbildung. Eine in HLW geschulte Person greift viel eher bei einem Herznotfall ein — und tut dies viel effektiver. Unsere Kurse bereiten Sie darauf vor, kompetent und selbstbewusst zu reagieren, in dem Wissen, dass das Gesetz auf Ihrer Seite steht.